Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
GESA gemeinnützige GmbH
I. Allgemeines
Der Geschäftspartner ermächtigt die GESA gGmbH und ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Daten verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden können. Dies gilt auch für die notwendige Weitergabe von Daten an Lieferanten.
Erfüllungsort ist Wuppertal. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wuppertal. Die GESA gGmbH ist jedoch berechtigt, den Geschäftspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
II. Besondere Regelung für den Verkauf
(insbesondere Verkauf durch Heldentaten GESA gGmbH)
1. Geltung
Die Angebote der GESA gGmbH sind freibleibend.
Für Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen.
2. Vertragsschluss
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme seitens der GESA gGmbH dar.
3. Vergütung- und Zahlungsbedingungen
4. Lieferung- und Leistungszeit
Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, diese sind schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden.
Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigten die GESA gGmbH, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- oder Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Mängel/Gewährleistung
III. Besondere Regelung für den Verkauf von Brennholz
Tritt die GESA gGmbH als Verkäufer für Brennholz auf, gelten in Ergänzung zu Teil I. nachfolgende besondere Regelungen für den Verkauf.
Alle Angebote der GESA gGmbH sind freibleibend, entsprechend der meist saisonabhängigen Verfügbarkeit der Ware. Die Gültigkeit der vorliegenden AGB´s ist unabhängig von dem Vertriebsweg, sei es über Onlinehandel, sei es durch Auslieferung oder Direktverkauf.
Alle angegebenen Maße können nur ca. Maße sein, geringfügige Größenabweichungen sind möglich.
(10)Alle Angaben über Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich feste Liefertermine vereinbart werden.
VI. Besondere Regelungen für Fortbildungsmaßnahmen
Tritt die GESA gGmbH als Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen auf, gelten in Ergänzung zu Teil I nachfolgende besondere Regelungen für die Anbietung von Fortbildungsmaßnahmen.
Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, eMail) zu erfolgen und wird unverzüglich bestätigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung und Rechnungsstellung durch die GESA gGmbH innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart sind.
Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist nach Anmeldung und Bestätigung bis acht Wochen vor Beginn der Fortbildung kostenlos möglich.
Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Seminarbeginn fallen Stornokosten in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung an und unter vier Wochen 100 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die GESA gGmbH hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Veranstaltungen abzusagen. Sie informiert unverzüglich die Teilnehmer. In diesem Fall erhalten diese bereits gezahlte Entgelte vollständig zurück erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der GESA gGmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen.
Soweit die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, ist die GESA gGmbH berechtigt Dozenten auszuwechseln. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen. Ein Recht zur Minderung des Entgeltes besteht in diesen Fällen nicht.
Die GESA gGmbH behält sich weiterhin das Recht vor, Fortbildungsinhalte in zumutbaren Umfang aufgrund technischer und fachlicher Aktualisierung anzupassen oder den Seminarort zu ändern.
Die GESA gGmbH ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, wenn er die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind.
Die GESA gGmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder für Titelmissbrauch, insbesondere auch nicht für Folgeschäden die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der GESA gGmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden.